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   BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B   

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https://dejure.org/2021,2758
BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B (https://dejure.org/2021,2758)
BSG, Entscheidung vom 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B (https://dejure.org/2021,2758)
BSG, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - B 13 R 179/19 B (https://dejure.org/2021,2758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.11.2020 - B 13 R 194/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B
    Sollte der Kläger mit seinem Vorbringen zugleich eine fehlerhafte Beweiswürdigung durch das LSG rügen wollen, wäre der damit allenfalls sinngemäß geltend gemachte Verfahrensmangel (Zulassungsgrund nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ) nicht in der nach § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG erforderlichen Weise bezeichnet worden (vgl dazu zuletzt etwa BSG Beschluss vom 18.11.2020 - B 13 R 194/19 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B
    Da der Kläger keinen entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz des LSG benennt, mit dem dieses von einer Entscheidung des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG abgewichen sein könnte, hat er schon deswegen keine - wegen des zeitlichen Ablaufs allenfalls sinngemäß mögliche - Abweichung von der inzwischen ergangenen Entscheidung des Senats zur Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22) dargelegt (vgl zu Konstellationen, in denen ausnahmsweise eine Abweichung von einer erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergangenen Entscheidung in Betracht zu ziehen sein könnte, Hauck in Hennig, SGG , Stand der Einzelkommentierung: September 2019, § RdNr 343 mwN) .
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B
    Dem stellt er unter ausführlicher Darstellung der bis zur Beschwerdeeinlegung ergangenen Rechtsprechung des BSG , insbesondere der Entscheidung des Großen Senats vom 19.12.1996 (BSGE 80, 24, 39 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 33) , seine eigene Bewertung gegenüber.
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein entscheidungstragender Rechtssatz oder mehrere derartige Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG , des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 15 ff mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz sind ein entscheidungstragender Rechtssatz oder mehrere derartige Rechtssätze aus dem Berufungsurteil und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG , des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des BVerfG einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl zB BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 15 ff mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f; BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Rüge in der

    Auszug aus BSG, 11.01.2021 - B 13 R 179/19 B
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f; BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - juris RdNr 6) .
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